Einladung und Ausschreibung
IV. Internationale Sommer-Oder-Fahrt ODRA 2002
Wroclaw - Krosno odrzanskie - Eisenhüttenstadt - Schwedt - Mescherin - Szczecin
Streckenlänge: ca 515 km
Termin: 28.06. bis 14.07.2002.
Organisation:
- Dolnoslaska Fundacja Ekorozwoju - Wroclaw
- LKV Brandenburg - Sportvereinigung Rotation Schwedt, Abteilung Kanu
Die Organisation und Leitung der Fahrt erfolgt von Wroclaw bis Kosarzyn sowie von Mescherin bis Szczecin Durch die polnischen Organisationen und von Kosarzyn bis Mescherin durch die deutschen Organisatoren.
Forderer und Sponsoren: {Liste noch in Bearbeitung}
Ziele der Fahrt:
Aufbauend auf die mehr als 25-jahrige Tradition der Freundschafts - Oder - Fahrten soll die Internationale Sommer - Oder - Fahrt
- der weiteren Entwicklung und der Pflege der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den polnischen und deutschen Wassersportler dienen
- dazu beitragen, gutnachbarliche Beziehungen zwischen Polen und Deutschland zu entwickeln und damit einen Beitrag zum beabsichtigten Betritt Polens zur Europäischen Union leisten, den Kanuwanderem beider Länder die Naturschönheiten der einmaligen Oder - Auen - Landschaften und Kulturdenkmäler näherbringen
- Dem gemeinsamen Kennenlernen und der Popularisierung des deutsch-polnischen Nationalparks "Unteres Odertal" dienen zur Entwicklung des Natur- und Umweltbewusstseins der Teilnehmer beitragen und das Kanuwandern als eine umweltverträgliche Sportart demonstrieren
- den Teilnehmern Leistungsbeiträge zum Erwerb der verschiedenen Leistungsabzeichen des PTTK, PZK, DKV, LKV sowie ICF ermöglichen
Teilnahmebedingungen:
- Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung der nachstehenden Bedingungen verplichtet
- Die Teilnehmer mussen korperlich und gesundheitlich in der Lage sein, Tagesetappen bis zu 60 km Länge auch unter ungunstigen Witterungsbedingungen einschlisslich Gegenwind paddeln zu können. Sie sollen mehrjährige Paddelerfahrungen haben und mindestens im Besitz eines Kanuwanderabzeichens der Stufe 2 {Silber} sein
- Die Teilnahme an der Fahrt erfolgt auf eigene Gefahr, die Veranstalter hafteten nicht für eventuelle Sach- und Personenschaden und deren Folgen. Deutsche Teilnehmern wird der Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung dringend empfohlen
- Kinder ab 10 Jahre und Jugendliche können nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten oder zur Aufsicht ausdrücklich ermächtigten Personen teilnehmen
- Alle Teilnehmer müssen Schwimmer sein oder eine Schwimmweste während der Fahrt auf dem Wasser tragen. Die Boote sind durch geeignete Schwimmkörperunsinkbar zu machen
- Die Teilnehmer müssen ihre mitzubringende Zelt- und sonstige Ausrüstung im eigenen Boot unterbringen {Gepäckfahrt}
- Alle Boote müssen eigene Staatsflage am Boot führen, alle Teilnehmer müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen
- Es besteht generell die möglichkeit, nur am polnischen Teil der Fahrt von Wroclaw|Breslau bis Eisenhüttenstadt oder nur am deutschen Teil der Fahrt von Eisenhüttenstadt bis Schwedt oder Szczecin|Stettin Teilzunehmen
- Die Anmeldung und die Zahlung der Teilnehmergebuhren muss bis 15.05.2002. erfolgt sein. {Die Teilnahme von Nachzuglern bedarf einer individuellen Abstimmung mit den Organisatoren)
Meldungen und Zahlungen:
Meldungen sind bis spätestens 15.05.2002. vorzunehmen.
Meldeanschrift: (für alle Teile der Fahrt)
SV Rotation Schwedt,
Hilmar Schmidt, Am Spielplatz 5. 16306 Criewen
Tel.u.Fax : 03332|523383
E-Mail: hilmar.schmidt.criewen@t-online.de
Mit der Meldung sind folgende Personenangaben zu machen, die für den Grenzübergang auf dem Wasser
erforderlich sind: Name, Vorname, PLZ, Wohnort, Strasse und Hausnummer, Geb.-Datum, Geb.-Ort,
Reisepass-Nr, Ausstellungsdatum und -ort.
Die Teilnehmergebühren betragen 25,- EURO für den polnischen Teil der Fahrt und 35,- EURO für den deutschen Teil der Fahrt, d.h. zusammen 60,- EURO für die ganze Fahrt. Für deutsche Teilnehmer ist der gesamte EURO-Betrag an den deutschen Veranstalter an nachstehende Bankverbindung bis 15.05.2002. zu überwiesen:
Stadtsparkasse Schwedt, BLZ 17052302,
Konto-Nr.: 46 0 40500
Empfänger: Hilmar u. Regina Schmidt,
Zahlungsgrund: Sommer-Oder-Fahrt
Treff Punkt:
Camping Sleza Wroclaw ul. Na Grobli 16/18 tel. 3434442 (Sehe letzte Seite dort Stadtplan Ausschnitt)
Rechte und Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer haben Anspruch auf
- Teilnahme an allen begleitenden Veranstaltungen (z.B.Busfahrt zum Schiffshebewerk Niederfinow, Busekskursion, Grillabend am Lagerfeuer u.a.) und Fahrt-Wettbewerben
- mehrere warme Mahlzeiten während der Fahrt (Einzelheiten dazu erst zur Eröffnung)
- Fahrt Souvenir
- Die Bestätigung der Fahrtleistung durch Fahrtenbucheinkleber und Stempel
Die Teilnehmer sind verpflichtet:
- die Regeln dieser Ausschreibung und alle Weisungen der Fahrtenleitung zu befolgen
- den Anweisungen von Grenz und Aufsichtsorganen beider Staaten zu folgen
- anderen Teilnehmern in Notfällen zu helfen
- die für den Grenzübergang notwendige Dokumente mitzuführen
- nach der Zollabfertigung in Kosarzyn bis zur Zollabfertigung in Mescherin das Verbot jeglichen Anlegens am rechten, polnischen Ufer der Oder und Westoder strikt einzuhaltenan der Sicherheitsbelehrung (einschl. Grenz- und Zollbestimmungen) vor Beginn der Fahrt teilzunehmen und die dort gegebenen Hinweise zu beachten
Allgemeine Hinweise
Die Anzahl der Teilnehmer ist auf Grund geringer Zeltplatzkapazitäten auf deutsche Trasse auf je 100 polnische und deutsche Teilnehmer begrenzt. Erreicht ein Land diese Obergrenze nicht, konnen bei Bedarf Teilnehmer des anderen Landes das Limit auffüllen.
An allen Etapenorten bestehen Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel und gibt es ausserdem Gaststätten.
Die Veranstalter organisieren nicht das Vorfahren, Nachholen oder zwischenzeitliche Umsetzen von Kraftzeugen der Teilnehmer.
In Schwedt sind vor dem Bootshaus ausreichend öffentliche, gebührenfreie Parkplätze vorhanden, wo ein Abstellen von Fahrzeugen während der Fahrtdauer erfolgen kann. Ein Abstellen von Fahrzeugen ist auch gegen Gebühr auf dem Bootshausgelände möglich, jedoch ohne Haftung des Vereins für Schaden.
Es besteht eine Schnellzugverbindung vom polnischen Chojna (15 km von Schwedt entfernt) nach
Wroclam|Breslau mit ca 4,5 Stunden Fahrtdauer, die zur Anreise genutzt werden kann oder auch zur
Nachholung eines evtl. In Wroclaw|Breslau abgestellten Fahrzeuges. Der deutsche Veranstalter ist beim Transport Schwedt - Chojna behilflich und organisiert ggf. Gegen gesonderte Gebühr dafür einen Kleinbuss.
Generell ist von einem Abstellen von Fahrzeugen auf bewachten Parkplätzen in Polen abzuraten. Der
polnische Fahrtenleiter kann jedoch eine begrenzte Anzahl PKW auf seinem als sicher geltenden
Privatgrundstück abstellen, wozu so früh wie möglich mit ihm entsprechende Absprachen zu treffen sind.
Anschrift des polnischen Fahrteleiters:
Krzysztof Bialoblocki, ul. Wtelona 13, 51-617 Wroclaw;
Tel. 0048 71 3485982;
E-mail: szef_2001@poczta.onet.pl
Nach Beendigung der Fahrt in Szczecin|Stettin besteht die Möglichkeit der Rückfahrt auf dem Wsserweg über Mescherin nach Schwedt.
Fahrtdisziplin:
- Auf der gesamten Fahrt auf dem Wasser wird das Fahrttempo durch das Boot des Fahrtenleiters (Pilotboot) bestimmt, welches stets an der Spitze aller Boote fährt und nicht überholt werden darf.(Ausnahmen sind Vorher abzustimmen
- Die Fahrtenleitung behalt sich das Recht vor, in leistungsschwachen Zweier- oder Mannschaftsbooten Umsetzungen einzelner Teilnehmer vorzunehmen, um die notwendige Fahrgeschwindigkeit der gesamten Gruppe zu sichern
- Vollkommen unfähige Bootsbesatzungen können von den weiteren Fahrt ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht
- Im Falle ausserordentlicher Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Teilnehmer können die Veranstalter das Programm verändern , die Fahrt unterbrechen oder ganzlich abbrechen. Eine Rückerstattung von Teilnehmergebühr ist nicht möglich
- Die Teilnehmer haften für die Schäden, die sie anderen Teilnehmern oder Dritten zufügen
- Beim groben Disciplinverstossen einzelner Teilnehmer gegen die Fahrtregeln, insbesondere bei anhaltender Störung der Nachtruhe und übermässigem Alkoholgenuss, können diese von einer aus 5 Fahrtteilnehmer und einen Mitglied der Fahrtenleitung gebildeten Schiedskommission von den weiteren Teilnahme an der Fahrt ausgeschlossen werden
Wir freuen uns auf eine erlebnisreiche Wanderfahrt mit Euch !
Die Fahrtenleitung.